Entrümpelung Mietwohnung — Rechte und Pflichten

Ob nach einem Auszug, einer Kündigung oder bei einem verwahrlosten Mietobjekt — die Frage wer für die Entrümpelung einer Mietwohnung zahlt, sorgt häufig für Streit. Hier klären wir die wichtigsten Rechte und Pflichten.

Wann darf eine Mietwohnung entrümpelt werden?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Entrümpelung einer Mietwohnung nötig wird:

  • Nach Ende des Mietverhältnisses: Der Mieter hat die Wohnung nicht vollständig geräumt.
  • Nach einer Räumungsklage: Der Gerichtsvollzieher hat die Zwangsräumung durchgeführt.
  • Bei Verwahrlosung: Die Wohnung ist in einem Zustand, der eine Neuvermietung unmöglich macht.
  • Nach Todesfall: Der Mieter ist verstorben, Erben kümmern sich nicht.

Wer zahlt die Entrümpelung?

Mieter (oder dessen Erben)

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung besenrein und geräumt zu übergeben. Verbleibt Inventar in der Wohnung, muss der Mieter die Kosten der Entrümpelung tragen. Reagiert er nicht, kann der Vermieter die Kosten einfordern — notfalls gerichtlich.

Vermieter

Der Vermieter muss die Entrümpelung zunächst vorfinanzieren, wenn:

  • Der Mieter nicht erreichbar ist
  • Nach einer Zwangsräumung Gegenstände in der Wohnung verblieben sind
  • Erben die Erbschaft ausschlagen

Die Kosten können anschließend vom ehemaligen Mieter oder aus der Kaution einbehalten werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

  • Keine Selbstjustiz: Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig räumen, solange das Mietverhältnis besteht — auch nicht bei Mietrückstand.
  • Aufbewahrungspflicht: Nach einer Räumung müssen Gegenstände des Mieters in der Regel 4–6 Wochen aufbewahrt werden, bevor sie entsorgt werden dürfen.
  • Dokumentation: Fotografieren Sie den Zustand der Wohnung vor und nach der Räumung. Das ist wichtig für eventuelle Streitigkeiten.
  • Kaution: Die Mietkaution darf erst nach Abrechnung aller Ansprüche (Nebenkosten, Schäden, Räumung) ausgezahlt werden.

Tipps für Vermieter

  1. Schriftliche Frist setzen: Fordern Sie den Mieter schriftlich (Einschreiben) auf, die Wohnung innerhalb einer angemessenen Frist zu räumen.
  2. Dokumentieren: Fotografieren Sie alles. Erstellen Sie ein Inventarverzeichnis der zurückgelassenen Gegenstände.
  3. Professionelle Entrümpelung: Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit Festpreis-Angebot und Rechnung — das erleichtert die Kostenerstattung.
  4. Rechnung aufbewahren: Die Rechnung der Entrümpelungsfirma ist Ihr Beleg für die Kostenerstattung vom Mieter.

Tipps für Mieter

  • Räumen Sie die Wohnung vollständig, bevor Sie die Schlüssel übergeben.
  • Auch Keller und Dachboden müssen geräumt sein.
  • Lassen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen (Übergabeprotokoll).

Wir helfen beiden Seiten

Ob Mieter oder Vermieter — wir entrümpeln schnell, sauber und zum Festpreis. Die Rechnung eignet sich als Beleg für Jobcenter, Versicherung oder Gericht. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot.

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