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Nachlass auflösen: Checkliste für Erben (Stand 2026)

Auf einen Blick

Eine Nachlassauflösung läuft in 5 Phasen: (1) Rechtliche Grundlagen — Testament, Erbschein, Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB; (2) Wertermittlung vor der Räumung; (3) Erbauseinandersetzung inkl. Pflichtteil nach § 2303 BGB; (4) praktische Räumung; (5) Erbschaftsteuererklärung innerhalb von 3 Monaten (§ 30 ErbStG). Reihenfolge wichtig — was einmal entsorgt ist, lässt sich nicht mehr bewerten.

Eine Nachlassauflösung ist mehr als das bloße Räumen einer Wohnung. Bevor der erste Karton gepackt wird, gilt es, eine ganze Reihe rechtlicher und organisatorischer Fragen zu klären: Wer ist Erbe? Liegt ein Testament vor? Wie viel ist der Nachlass eigentlich wert? Diese Checkliste führt Sie aus Erben-Perspektive durch alle fünf Phasen — vom ersten Gang zum Nachlassgericht bis zur Schlüsselübergabe.

Für die rein praktischen Schritte nach einem Todesfall — Sterbeurkunde, Versicherungen, Fristen — empfehlen wir unsere ergänzende Checkliste Haushaltsauflösung nach Todesfall. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die Sicht der Erbengemeinschaft.

Phase 1: Die rechtlichen Grundlagen klären

Testament suchen und eröffnen

Der erste Schritt: Wurde ein Testament hinterlassen? Schauen Sie zu Hause an gewohnten Plätzen (Schrank, Schreibtisch, Aktenordner). Im Zweifel fragen Sie beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer an — dort sind alle notariellen Testamente registriert.

Wird ein Testament gefunden, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden (§2259 BGB). Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert die im Testament Bedachten. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§1924 ff. BGB: zuerst die Kinder, dann die Eltern, dann die Geschwister — der überlebende Ehegatte erhält einen festen Anteil, abhängig vom Güterstand.

Erbschein beantragen — wann nötig?

Ein Erbschein weist gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder dem Vermieter aus, wer Erbe ist. Antrag beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Kosten: gestaffelt nach Nachlasswert, in der Regel zwischen 50 und mehreren hundert Euro.

Der Erbschein ist nicht immer nötig. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll reichen häufig aus. Banken verlangen ihn aber oft trotzdem — fragen Sie konkret nach, bevor Sie einen Antrag stellen.

Erbengemeinschaft konstituieren

Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Wichtig: Eine Erbengemeinschaft handelt nur gemeinschaftlich. Eine einzelne Person darf nicht eigenmächtig Möbel verkaufen oder die Wohnung räumen.

Praxis-Tipp: Klären Sie früh, wer die Geschäfte führt. Eine schriftliche Vollmacht aller Miterben an eine bevollmächtigte Person spart enorm viel Zeit. Ohne Einigung droht eine Teilungsversteigerung nach §2042 BGB — teuer und nervenaufreibend. Wer am Ende für die Räumungskosten geradesteht, erklären wir im Ratgeber Wer zahlt die Entrümpelung bei Todesfall.

Pflichtteilberechtigte informieren

Auch wenn ein Testament jemanden enterbt, behalten Kinder, Ehepartner und Eltern einen Pflichtteil nach §2303 BGB — das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilberechtigte haben einen Geldanspruch gegen die Erben. Diesen Anspruch sollte man von Beginn an im Blick haben, denn er beeinflusst die Liquiditätsplanung.

Phase 2: Wertermittlung

Wer sauber teilen, Steuern berechnen oder einen Pflichtteil bedienen will, braucht eine seriöse Wertermittlung. Diese sollte vor der Räumung erfolgen, denn was einmal entsorgt ist, lässt sich nicht mehr bewerten.

Inventar erstellen

Erstellen Sie eine Liste aller Vermögenswerte:

  • Konten, Bargeld, Wertpapiere
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Hausrat, Möbel, Elektrogeräte
  • Schmuck, Kunst, Sammlungen
  • Versicherungsansprüche
  • Aber auch: Schulden, Steuerverbindlichkeiten, offene Rechnungen

Wertgegenstände bewerten

Schmuck, Antiquitäten, Münzsammlungen oder Kunstwerke sollten von einem Sachverständigen geschätzt werden — gerade dann, wenn mehrere Erben streiten oder ein Pflichtteilberechtigter Auskunft verlangt. Ein paar hundert Euro für ein Gutachten verhindern später Klagen.

Konten und Bankverbindungen

Banken sperren das Konto, sobald sie vom Tod erfahren. Mit Erbschein oder eröffnetem Testament wird der Zugriff freigegeben. Holen Sie Kontoauszüge und Übersichten für die letzten Jahre — sie zeigen Geldflüsse, Abos und mögliche Schenkungen, die für den Pflichtteil relevant sind.

Phase 3: Aufteilung und Entscheidungen

Erbauseinandersetzung — wer bekommt was?

Die Erben können entweder einvernehmlich aufteilen oder einen Auseinandersetzungsvertrag schließen. Punkte, die zu regeln sind:

  • Wer übernimmt welche Möbel, welchen Schmuck, welche Erinnerungsstücke?
  • Wer übernimmt eine Immobilie? Mit welchem Wertansatz?
  • Wie werden Konten geteilt?
  • Wer kümmert sich um den Verkauf einzelner Stücke?

Wertvolle Stücke werden manchmal an einen einzelnen Erben übertragen, der dafür einen Ausgleich an die anderen zahlt. Bei größeren Vermögen lohnt sich ein Notar — die Auseinandersetzung ist sonst nur wackelig.

Pflichtteilforderungen klären

Hat sich ein Pflichtteilberechtigter gemeldet, muss der Anspruch beziffert und beglichen werden. Das ist eine reine Geldforderung; Gegenstände werden nicht herausgegeben. Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall (§§195, 199 BGB).

Verkauf oder Verteilung

Was niemand übernehmen will und Wert besitzt, wird verkauft. Kanäle sind eBay Kleinanzeigen, Auktionshäuser, spezialisierte Antiquitätenhändler oder Hausentrümpler mit Wertanrechnung. Der Erlös fließt in die Erbmasse und wird anteilig verteilt.

Phase 4: Die praktische Räumung

Erst jetzt — wenn rechtliche, wertmäßige und vertragliche Fragen geklärt sind — beginnt die eigentliche Wohnungsauflösung. Drei Schritte:

  1. Festpreisangebot einholen. Mindestens zwei Anbieter mit Besichtigung vor Ort — bei einer kompletten Haushaltsauflösung in Leipzig sollte das Angebot auch Wertanrechnung und besenreine Übergabe umfassen. Pauschalpreise ohne Besichtigung sind ein Warnzeichen.
  2. Wertanrechnung verhandeln. Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte und Sammlerstücke werden auf den Preis angerechnet — das senkt die Rechnung oft deutlich.
  3. Räumungstermin und Übergabe. Schlüsselübergabe, Ablesung der Zähler, besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer.

Bei einer Nachlassauflösung in Leipzig ist die komplette Dokumentation inklusive: Vorher-/Nachher-Fotos, Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und auf Wunsch ein Entsorgungsnachweis.

Phase 5: Nach der Räumung

Erbschaftsteuer prüfen

Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt eingereicht werden (§ 30 ErbStG). Freibeträge je Erbe: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 20.000 € für Geschwister. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt nichts — die Anzeigepflicht bleibt aber bestehen.

Verträge und Behörden

  • Strom, Gas, Wasser: Endabrechnung anfordern, Abos kündigen.
  • Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht, Kfz — beenden oder umschreiben.
  • Rundfunkbeitrag: Abmeldung beim Beitragsservice.
  • Post: Nachsendeauftrag und spätere Aufhebung.

Schlüsselübergabe und Schlussabnahme

Lassen Sie sich vom Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll geben. Fotos sind Pflicht, wenn die Mietkaution Streit auslösen könnte. Erst danach gilt die Wohnung als zurückgegeben.

Steuerlicher Abzug der Räumungskosten

Räumungskosten können — je nach Situation — als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG oder als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG abgezogen werden. Die Details mit Beispielrechnung finden Sie in unserem Ratgeber Haushaltsauflösung steuerlich absetzen.

Häufige Streitpunkte in Erbengemeinschaften

In der Praxis enden viele Nachlassauflösungen mit mehreren Erben in mindestens einem Streitpunkt. Die häufigsten:

  • „Vater hatte mir das doch versprochen.“ Mündliche Versprechen sind erbrechtlich wirkungslos. Schriftliche Verfügungen (Testament, Vermächtnis) gelten — alles andere ist Auslegungssache.
  • Schenkungen zu Lebzeiten. Wer in den letzten zehn Jahren beschenkt wurde, muss sich das anrechnen lassen — bei Pflichtteilforderungen sogar zwingend (§2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch).
  • Pflege durch ein Kind. Hat ein Kind den Verstorbenen gepflegt, kann es einen Ausgleich nach §2057a BGB verlangen. Das ist häufig der größte Konfliktherd.
  • Wertgegenstände „verschwinden“. Schmuck oder Sammlerstücke, die nach dem Tod plötzlich nicht mehr auffindbar sind. Eine zeitnahe Foto-Inventur verhindert das.

Bei akutem Streit hilft nur ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein neutraler Mediator. Eine Erbauseinandersetzungsklage ist möglich, dauert aber häufig Jahre und kostet einen erheblichen Teil des Nachlasses.

Wenn Erben im Ausland leben

Lebt ein Miterbe dauerhaft im Ausland, gelten ein paar Sonderregeln:

  • Ausschlagungsfrist: 6 Monate statt 6 Wochen (§1944 Abs. 3 BGB).
  • Notarielle Vollmacht aus dem Ausland: meist mit Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation. Planen Sie 4–8 Wochen Vorlaufzeit.
  • Internationales Erbrecht: Bei dauerhaftem Auslandswohnsitz des Verstorbenen kann ausländisches Recht gelten (EU-ErbVO, Art. 21). Beratung dringend empfohlen.
  • Erbschaftsteuer in zwei Ländern: Doppelbesteuerungsabkommen prüfen.

Erbauseinandersetzung — der Notarweg

Bei größeren Vermögen, Immobilien oder unklaren Eigentumsverhältnissen empfehlen wir eine notarielle Erbauseinandersetzung. Der Notar:

  • protokolliert die Einigung schriftlich,
  • belehrt über rechtliche Folgen,
  • regelt die Übertragung von Grundstücken (sonst keine Eintragung im Grundbuch),
  • schützt vor späteren Klagen.

Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Beispiel: Bei 200.000 € Nachlasswert liegen die Notarkosten meist im Bereich von 800–1.500 €. Das ist Geld, das gut investiert ist, wenn es einen späteren Erbstreit verhindert.

Aufbewahrungspflichten — was bleibt, was geht

Nach der Wohnungsräumung stellen sich noch Fragen zu Dokumenten. Pauschal gilt:

  • Steuerunterlagen: 10 Jahre Aufbewahrung (auch bei verstorbenen Steuerpflichtigen, soweit Verfahren noch laufen).
  • Erbschaftsteuerbescheid: dauerhaft.
  • Versicherungspolicen: bis zum vollständigen Abschluss aller Ansprüche.
  • Bankauszüge: 4 Jahre (Verjährungsfristen).
  • Persönliche Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbuch): nicht entsorgen, an Familienmitglieder geben.

Worauf Sie unbedingt achten sollten

  • Nichts wegwerfen, bevor die Wertermittlung steht. Was im Container landet, kann nicht mehr bewertet werden — und Pflichtteilberechtigte können Auskunft verlangen.
  • Dokumente sichern. Steuerunterlagen, Versicherungspolicen und Verträge erst nach Abschluss aller Verfahren entsorgen — manche Aufbewahrungspflichten dauern zehn Jahre.
  • Schriftliche Vollmacht in der Erbengemeinschaft. Sonst handelt der Räumdienst rechtlich ohne Auftrag.
  • Wertgegenstände separat sichern. Schmuck, Goldmünzen oder Kunstwerke landen im Tresor oder Bankschließfach, nicht im Karton beim Räumer.

Unser Beitrag in Leipzig

Wir begleiten in Leipzig regelmäßig Erbengemeinschaften bei der Nachlassauflösung. Das heißt: diskrete Besichtigung, transparenter Festpreis, sorgfältige Aussortierung der Wertgegenstände und Erinnerungsstücke, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis und besenreine Übergabe. Auf Wunsch koordinieren wir auch Folgegewerke wie Malerarbeiten oder Endreinigung.

Sie stehen am Anfang einer Nachlassauflösung und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, schreiben Sie über WhatsApp oder buchen Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Eine schnelle Kostenschätzung erhalten Sie über unseren Preisrechner (in Kürze verfügbar) oder die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Nachlassauflösung immer einen Erbschein?

Nein. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht häufig aus. Banken verlangen ihn aber oft — bitte vorher konkret nachfragen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wer entscheidet in einer Erbengemeinschaft?

Alle Miterben gemeinsam (§2038 BGB). Einzelne dürfen nicht eigenmächtig handeln. Eine schriftliche Vollmacht an einen bevollmächtigten Miterben löst das Problem effizient.

Wann ist eine Wertermittlung sinnvoll?

Immer, wenn mehrere Erben beteiligt sind, Pflichtteilforderungen drohen oder Erbschaftsteuer fällig sein könnte. Vor der Räumung — danach ist es zu spät.

Wie lange habe ich Zeit für die Erbschaftsteuererklärung?

Drei Monate ab Kenntnis vom Erbfall (§30 ErbStG). Auch unterhalb der Freibeträge besteht eine Anzeigepflicht.

Können einzelne Erben einer Räumung widersprechen?

Ja. Ohne Zustimmung aller Miterben ist die Räumung rechtlich angreifbar. Eine schriftliche Vollmacht oder ein Beschluss der Erbengemeinschaft schafft Klarheit.

Quellen & weiterführende Informationen

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