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Wohnungsauflösung nach Todesfall: Kosten 2026

Auf einen Blick

Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall kostet je nach Größe und Füllgrad meist zwischen 500 und 2.500 € — vom Kellerabteil (ab 200–500 €) bis zum Einfamilienhaus (ab 2.500 €). Die Kosten sind eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB) und werden aus dem Erbe bezahlt. Wer die Erbschaft ausschlagen will, sollte vor der Räumung rechtlichen Rat einholen — das Verwerten des Hausrats kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden.

Nach einem Todesfall bleibt den Angehörigen wenig Zeit: Der Mietvertrag läuft weiter, der Vermieter wartet auf die Übergabe, und die Wohnung ist voll mit einem ganzen Leben an Hausrat. Die häufigste Frage in dieser Situation ist ganz praktisch: Was kostet die Wohnungsauflösung — und wer muss sie bezahlen? Dieser Artikel gibt realistische Zahlen und ordnet die rechtliche Seite ein.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Wohnungsauflösung wird im Alltag oft auch Haushaltsauflösung genannt — gemeint ist derselbe Vorgang: Die Wohnung wird vollständig geleert und besenrein übergeben. Die Kosten hängen vor allem von der Wohnungsgröße und dem Füllgrad ab. Als Orientierung dienen die üblichen Spannen für Leipzig und die Region:

ObjektTypische Kosten
Kellerabteil / Dachbodenab 200–500 €
1-Zimmer-Wohnungab 500–900 €
2–3-Zimmer-Wohnungab 900–1.500 €
3-Zimmer-Wohnung, stark gefülltab 1.500 €
Einfamilienhausab 2.500 €

In der Branche wird oft mit einem Richtwert von 20–60 € pro Quadratmeter gerechnet. Verlässlicher als jeder Richtwert ist ein Festpreis nach Fotos: Sie schicken Bilder der Räume, wir nennen einen verbindlichen Gesamtpreis — ohne Überraschungen am Räumtag.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

  • Räumvolumen: Entscheidend ist, wie viel tatsächlich raus muss — nicht die reine Quadratmeterzahl. Eine vollgestellte 2-Zimmer-Wohnung kann teurer sein als ein halb leeres Haus.
  • Etage und Zugang: 4. Stock ohne Aufzug bedeutet mehr Tragewege und mehr Arbeitszeit als ein Erdgeschoss mit Parkplatz vor der Tür.
  • Art des Hausrats: Normaler Hausrat ist unkompliziert. Elektrogroßgeräte, Farben oder Bauschutt erfordern getrennte Entsorgungswege und erhöhen die Gebühren.
  • Termindruck: Muss die Wohnung zum Monatsende übergeben werden, ist ein kurzfristiger Termin wichtig — ein planbarer Termin kostet weniger als eine Express-Räumung.
  • Wertanrechnung: Manche Anbieter verrechnen den Wert gut erhaltener Möbel, Antiquitäten oder Schmuck mit den Räumkosten und senken so den Preis.

Wer zahlt? Räumungskosten sind Nachlassverbindlichkeit

Die Kosten der Wohnungsauflösung tragen grundsätzlich die Erben — als sogenannte Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. Das bedeutet: Bezahlt wird aus dem Nachlass, also aus dem Vermögen, das die verstorbene Person hinterlassen hat. Reicht der Nachlass nicht aus, schützt unter Umständen die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) vor einer Haftung mit dem eigenen Vermögen.

Wichtig zu wissen: Das Sozialamt übernimmt allenfalls die Bestattungskosten (§ 74 SGB XII — auf Antrag und nur, wenn die Kosten für die Verpflichteten unzumutbar sind). Die Wohnungsräumung übernimmt es nicht. Wer die Räumung zahlen muss, wenn es mehrere Erben gibt oder niemand erbt, haben wir im Detail hier aufgeschlüsselt: Wer zahlt die Entrümpelung bei Todesfall?

Erbausschlagung: erst entscheiden, dann räumen

Ist der Nachlass überschuldet, können Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB). Für die Wohnungsauflösung heißt das: Räumen Sie nicht vorschnell. Wer den Hausrat verkauft oder verwertet, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird — und haftet dann für alle Nachlassschulden.

Lassen Sie sich vor der Räumung von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten, wenn eine Ausschlagung im Raum steht.

Nach einer wirksamen Ausschlagung sind Sie nicht mehr zur Räumung verpflichtet; die Pflicht geht auf die nächsten Erben oder letztlich den Staat über. Der Vermieter darf die Räumungskosten dann nicht einfach Ihnen in Rechnung stellen.

Kosten senken: drei legale Hebel

  • Wertanrechnung nutzen: Weisen Sie beim Angebot auf gut erhaltene Möbel, Sammlungen oder Antiquitäten hin — der Gegenwert reduziert den Endpreis.
  • Eigenleistung: Persönliche Gegenstände, Dokumente und Kleinkram vorab selbst aussortieren verringert das Volumen und damit den Preis.
  • Steuer: Unter Voraussetzungen können 20 % der Arbeitskosten (bis 4.000 € im Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden — § 35a EStG verlangt allerdings einen eigenen Haushalt, bei der Auflösung des Haushalts eines Verstorbenen erkennt das Finanzamt den Abzug oft nicht an. Die Details und Grenzfälle stehen im Ratgeber Haushaltsauflösung steuerlich absetzen.

Ablauf: von der Anfrage bis zur besenreinen Übergabe

So läuft eine Wohnungsauflösung nach Todesfall bei Alles Geräumt ab:

  • 1. Fotos senden: Sie schicken Bilder der Räume per WhatsApp oder über das Formular — ein Vor-Ort-Termin ist meist nicht nötig.
  • 2. Festpreis erhalten: Sie bekommen ein konkretes Angebot mit Gesamtpreis, inklusive Entsorgung.
  • 3. Termin: Die Räumung ist oft innerhalb von 1–3 Tagen möglich — auch wenn die Wohnungsübergabe drängt.
  • 4. Übergabe: Die Wohnung wird besenrein übergeben; auf Wunsch werden persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke separat gesichert.

Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht für die ersten Wochen nach dem Todesfall finden Sie in der Checkliste Haushaltsauflösung nach Todesfall und im Leitfaden Nachlass richtig auflösen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Je nach Größe und Füllgrad meist zwischen 500 und 2.500 €: eine 1-Zimmer-Wohnung ab 500–900 €, eine stark gefüllte 3-Zimmer-Wohnung ab 1.500 €, ein Einfamilienhaus ab 2.500 €. Ein Festpreis nach Fotos schafft Klarheit vor dem Räumtag.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Grundsätzlich die Erben — die Räumungskosten sind Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB und werden aus dem Nachlass bezahlt. Das Sozialamt übernimmt allenfalls Bestattungskosten (§ 74 SGB XII, auf Antrag und nur bei Unzumutbarkeit), nicht die Räumung.

Was bedeutet Nachlassverbindlichkeit bei den Räumungskosten?

Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Verpflichtungen, die mit dem Erbe übergehen — dazu zählen auch die Kosten der Wohnungsräumung. Sie werden vorrangig aus dem Nachlassvermögen beglichen, nicht aus dem Privatvermögen der Erben.

Ich will das Erbe ausschlagen — muss ich die Wohnung trotzdem räumen?

Nach einer wirksamen Ausschlagung (Frist: 6 Wochen, § 1944 BGB) sind Sie nicht mehr zur Räumung verpflichtet. Wichtig: Vor der Ausschlagung keinen Hausrat verkaufen oder verwerten — das kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Im Zweifel vorher anwaltlich beraten lassen.

Wie schnell ist ein Termin für die Wohnungsauflösung möglich?

Ein Termin ist oft innerhalb von 1–3 Tagen möglich — auch kurzfristig, wenn die Wohnungsübergabe an den Vermieter drängt. Nach den Fotos erhalten Sie zuerst den Festpreis, dann wird der Termin abgestimmt.

Kann ich die Kosten der Wohnungsauflösung von der Steuer absetzen?

Nur unter Voraussetzungen: § 35a EStG verlangt einen eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen. Wurde die Wohnung selbst (mit)genutzt, sind 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 €/Jahr) absetzbar; bei der Auflösung des Haushalts eines Verstorbenen erkennt das Finanzamt den Abzug oft nicht an. Details im Steuer-Ratgeber.

Was passiert mit Wertgegenständen aus der Wohnung?

Persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke werden separat gesichert und übergeben.

Quellen & weiterführende Informationen

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